Mitglied werden
Wir heißen neue Mitglieder herzlich willkommen, egal ob sie bereits erfahrene Spieler sind oder gerade erst mit dem Tennis begonnen haben.
Besuchen Sie uns im TC Mannesmann und entdecken Sie, warum wir mehr als nur ein Tennisclub sind.
Wir freuen uns darauf, Sie auf dem Platz begrüßen zu dürfen.
Wenn Sie Fragen zur Mitgliedschaft haben, melden sie sich gerne bei
Anne Floßbach (2. Vorsitzende) - 0171 5476660 oder
Bärbel Schlenker (Sportwartin) - 0152 24015898
Schnupperangebot 2026
Neue Mitglieder haben die Möglichkeit in ihrem ersten Jahr im TC Mannesmann eine Mitgliedschaft für 189€ plus zwei gratis Trainingsstunden im Gruppentraining zu erhalten.
Für Familien wird ein Schnupperangebot von 489€ im ersten Jahr angeboten.
Hier können sie unseren Aufnahmeantrag direkt herunterladen und ausgefüllt per Post oder email an uns zurücksenden.
Mit dem Ausfüllen des Antrags ist man nicht automatisch als Mitglied aufgenommen!
Mitgliedsbeiträge 2026
| Beitragsart | Jahresbeitrag | Verzehrbons |
| Aktive Mitglieder | 340€ | 40€ |
| Passive Mitglieder | 100€ | - |
| Familientarif (2 Erwachsene + max. 3 Kinder) | 700€ | 40€ (pro Erwachsener) |
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Jugendliche bis 18 Jahre (auf Antrag bis 25 Jahre) |
120€ * | - |
* Die Aufnahme von Kindern / Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erfordert die Mitgliedschaft eines Elternteils
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Kalenderjahr. Bei Eintritten nach dem 01.07. werden die Mitgliedsbeiträge anteilig der verbleibenden Monate berechnet.
Verzehrbons im Wert von Euro 40 werden allen erwachsenen und aktiven Mitgliedern angerechnet und werden mit dem Jahresbeitrag fällig. Dies gilt auch für Schnuppermitgliedschaften. Verzehrbons können in der Clubgastronomie eingelöst werden. Sie können nicht ins nächste Jahr übertragen werden und verfallen bei Nichtnutzung.
Schülern, Studenten und Soldaten wird auf Antrag der Jugendbeitrag auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres, längstens jedoch bis zum 25. Lebensjahr (Stichtag 01. 04.) gewährt.
Auszubildende gelten als Berufstätige und zahlen den vollen Beitrag.
Kündigungen sowie Wechsel zwischen Aktiv- und Passiv-Status sind dem Vorstand gem. § 4 der Satzung mit einer dreimonatigen Frist zum Jahresende schriftlich (per E-mail oder Verwaltungsadresse) mitzuteilen.